Kosten  •  Zuschüsse  •  Fördermittel

Archim Frey   •   Peter-Vischer-Str. 14   •   12157 Berlin
Sachverständiger für energiesparende Bautechnik und staatlich geprüfter Energieberater,
Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
Mitglied der Prüfungskommission für Energieberater an der CITY-Akademie Berlin

Projektbezogene Zusammenarbeit in der AeB:
Joachim A. Fischer, Dipl.-Ing, (FH), Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Beratende Zusammenarbeit:
Prof. Ulrich R. Kloss, Dipl.Ing. Architekt, Königsmarckstr. 7, 14193 Berlin

SeB – FREY
Sachverständigenbüro für energiesparendes Bauen
AeB – Frey – Fischer
Arbeitsgemeinschaft energiesparendes Bauen

Telefon: 030.79784685 – Mobil: 0171.7449302
Fax: 030.79784642
E-Mail: a.frey@energieberatung-in-berlin.de

Kosten, Zuschüsse und Fördermittel

Sachverständigenkosten *)

Eine telefonische Beratung ist kostenlos
Sachverständigen-Vorortberatung, je Stunde 65 €
für An- und Abfahrt 30 €
Verbrauchsabhängiger Energieausweis ab 35 €
Bedarfsabhängiger Energieausweis ab 186 €
*) zuzügl. 19% Mehrwertsteuer

Unabhängige und staatlich geförderte Energieberatung

Kosten der geförderten Energieberatung einschl. Thermografieaufnahmen mit Auswertung:

Typ Anzahl der Wohneinheiten (WE) Max. zuschussfähige Beratungskosten *) Max. Höhe des Beratungskosten-
zuschusses
Eigenanteil *)
A Ein-/Zweifamilienhaus 675 € 400 € 275 €
B 3 bis 6 WE 855 € 460 € 395 €
C 7 bis 15 WE 995 € 460 € 535 €
D 16 bis 30 WE 1390 € 460 € 930 €
E 31 bis 60 WE 1835 € 460 € 1375 €
*) inkl. 19% Mehrwertsteuer

Angaben zu Fördermitteln und Eigenanteilen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bei Verzicht auf die thermografische Untersuchung reduzieren sich die Kosten und Zuschüsse. Der Eigenanteil vermindert sich um jeweils 65 € bei den Typen A – C, um 85 € bei Typ D und um 105 € bei Typ E.

Sollten keine gültigen Bauzeichnungen vorhanden sein, entstehen evtl. Mehrkosten durch erforderliche Aufmaße. Objektabhängig sind auch Minderkosten möglich.

Antrag auf Fördermittel für eine Energieberatung

Die Antragstellung erfolgt durch mich als zugelassener Energieberater. Vorab ist ein Vertrag über die Energieberatung zu schließen.

Wie geht es nach der Energieberatung weiter?

Sie sind nicht verpflichtet die vorgeschlagenen Maßnahmen auch auszuführen. Sollten Sie sich aber aufgrund meiner Beratung entschließen Maßnahmen auszuführen, so stehe ich Ihnen gern als Sachverständiger zur Verfügung um Angebote von Firmen einzuholen und die Arbeiten als Bauüberwacher zu betreuen.

Zuschüsse und Fördermittel bei
Investitionen zur Energieeinsparung

Für Modernisierungen zur Energieeinsparung vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse.

Werden durch die geplanten Maßnahmen bestimmte Einsparmengen erreicht, so ist der Beratungsbericht als Zulassungsvoraussetzung für einen Kreditantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anerkannt. Der Zinssatz der KfW-Kredite liegt unter den banküblichen Zinssätzen und kann auch tilgungsfreie Anlaufjahre enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden außerdem erhebliche Zuschüsse zu den Investitionskosten gewährt.

Informationen über die aktuellen Konditionen für Ihr Vorhaben erhalten Sie von mir.

Als bei der KfW zugelassener Sachverständiger berate ich Sie bei der Kreditbeantragung.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich gerne an!


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