Heizkosten sparen  •  Energieberatung  •  Energiepass

Archim Frey   •   Peter-Vischer-Str. 14   •   12157 Berlin
Sachverständiger für energiesparende Bautechnik und staatlich geprüfter Energieberater,
Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
Mitglied der Prüfungskommission für Energieberater an der CITY-Akademie Berlin

Projektbezogene Zusammenarbeit in der AeB:
Joachim A. Fischer, Dipl.-Ing, (FH), Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Beratende Zusammenarbeit:
Prof. Ulrich R. Kloss, Dipl.Ing. Architekt, Königsmarckstr. 7, 14193 Berlin

SeB – FREY
Sachverständigenbüro für energiesparendes Bauen
AeB – Frey – Fischer
Arbeitsgemeinschaft energiesparendes Bauen

Telefon: 030.79784685 – Mobil: 0171.7449302
Fax: 030.79784642
E-Mail: a.frey@energieberatung-in-berlin.de

Energieberatung, Energieausweis

Energiepass, EnergieausweisMit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Gebäudeeigentümer ab dem 01.01.2008 verpflichtet Miet- und Kauf­interessenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden und Wohnungen unaufgefordert einen Energieausweis – auch Energiepass genannt - vorzulegen.

Der Energieausweis ermöglicht es Gebäude­eigentümern, die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Dämmung der Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch sichtbar und erhöhen die Attraktivität des Gebäudes.

Es gibt den einfachen, verbrauchsorientierten Energieausweis und den umfangreicheren, bedarfsorientierten Energieausweis. Der einfache ist wesentlich weniger aussage­kräftig, aber preiswerter. Welcher für Ihr Objekt der richtige Ausweis ist und was dieser kostet können wir in einem Telefonat klären.

Ihre Vorteile:

  • Werbung mit geringen Energiekosten
  • Möglichkeit zur Erzielung höherer Kauf- bzw. Mietpreise
  • Qualitätssiegel für Ihre Immobilie

Unabhängige und staatlich
geförderte Energieberatung

Sollten Sie einen Neubau errichten, ein bestehendes Gebäude sanieren oder kaufen wollen, müssen Sie u.a. folgendes beachten:

Gemäß EnEV 2007 (ab 01.09.2009 EnEV 2009) und dem Wärmegesetz (gültig seit 01.01.2009) sind erforderliche Maßnahmen bezüglich Wärmeschutz, Beheizung u. Lüftung des Gebäudes, durch einen Sachverständigen zu berechnen und deren fachgerechte Durchführung zu bescheinigen. Dies gilt auch, wenn KFW-Mittel bzw. Fördergelder verwendet werden sollen.

Was bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich und sinnvoll ist, können wir gerne vorab telefonisch besprechen. Bei bestehenden Gebäuden werden diese Anforderungen zu einem großen Teil durch eine geförderte Energieberatung abgedeckt.

Einsparpotenzial durch Wärmedämmung
Diagramm aus einem Beratungsbericht

Einen Anspruch auf die geförderte „Vor-Ort-Energieberatung“ haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern das Gebäude vor dem 1.1.1984 errichtet wurde (neue Bundesländer 1.1.1989) und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Ich erstelle Ihnen als zugelassener Vor-Ort-Energieberater einen umfassenden, individuellen und objektbezogenen Beratungsbericht. Der Staat fördert die Beratung mit einem Zuschuss in Höhe von 300 bis 460 €.


Wesentliche Inhalte des Berichtes sind u.a.:

  • Ist-Zustand des Gebäudes, der Anlagentechnik und die energetischen Schwachstellen
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen in verschiedenen Varianten
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Empfehlungen
  • Prüfung der Einsatzmöglichkeit erneuerbarer Energien
  • Auskunft über mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Energieausweis

Faktoren für eine Energiesparberatung vor Ort:

  • hoher Energieverbrauch bzw. hohe Heizkosten
  • Sanierungsarbeiten an der Außenfassade
  • Dacharbeiten (Erneuerung der Dachhaut und Dachausbau)
  • Fensteraustausch
  • Kellersanierung, Kellerausbau
  • Planung einer regenerativen Energieversorgung (Solarenergie, Holzheizung, Wärmepumpe)
  • Sanierung der Heizanlage
  • Schlechte Wohnqualität (Schimmelbildung, Feuchtigkeit, Zugerscheinungen)

Sie erhalten von mir in jedem Fall eine ganzheitliche Beratung über sinnvolle, bezahlbare und zeitgemäße Investitionen in Ihre Immobilie. Sollten Sie sich aufgrund der Beratung entschließen, Arbeiten an Ihrem Gebäude oder der Heizungsanlage durchführen zu lassen, so stehe ich gerne für die Angebotseinholung und Bauüberwachung zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bauzeichnungen, aus denen die Maße für Wände, Fenster und Dachaufbauten ersichtlich sind
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden), in der die einzelnen Bauteile (Außenwandaufbau, Fenster, Dämmung der Dachflächen) beschrieben sind
  • Verbrauchsabrechnungen von, Gas, Öl, Strom
  • Schornsteinfegerprotokoll der Abgasmessung, sofern verfügbar

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